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HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ

 

Seit 25. August 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetzt in Kraft, das alle Unternehmen ab 250 Dienstnehmer verpflichtet, ein System einzuführen, welches es Mitarbeitern auf anonyme Art und Weise ermöglicht vertrauliche Hinweise zu gewissen Verstößen einzureichen. Dieses Gesetz soll Personen schützen, die Verstöße gegen das Recht oder die öffentliche Ordnung in ihrer Organisation melden. Wir als Unternehmen unterstützen dieses Gesetz und möchten allen Mitarbeitern eine sichere und vertrauliche Möglichkeit bieten, solche Hinweise abzugeben.

Weiter unten finden Sie einen Link zu dem Formular über welches Ihre Hinweise verschlüsselt und anonymisiert an unsere HR-Abteilung übermittelt werden. Bitte speichern Sie sich das erlangte Passwort für Ihren Hinweis, um immer wieder Zugriff zu haben und um den Behandlungsstatus abfragen zu können.

Wir bitten Sie, von dieser Möglichkeit verantwortungsvoll Gebrauch zu machen und nur Hinweise abzugeben, die auf konkreten Anhaltspunkten in folgenden Sachverhalten beruhen:

  • Datenschutzverletzungen
  • Öffentliches Auftragswesen
  • Verdacht auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Verbraucherschutz
  • Korruptionstatbestände, Bestechungen oder Steuerhinterziehung
  • Menschenrechtsverletzung

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie unter dem Link der Arbeiterkammer: Whistleblowing und Arbeitsrecht

Es liegt uns am Herzen eine offene und ehrliche Unternehmenskultur zu fördern, in der Sie sich sicher fühlen können, Ihre Meinung zu äußern!

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und Ihr Vertrauen

Mit freundlichen Grüßen
Die Geschäftsleitung

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